Verwaltung |
Im Gemeindegebiet kommt es immer wieder zu vermeidbaren Schäden und Zerstörungen, deren Beseitigung uns, die Allgemeinheit einiges kostet. Im Gemeinderat wurde der Wunsch geäußert, diese Kosten jährlich zu erfassen und auch bekannt zu geben, damit jede Einwohnerin und jeder Einwohner sensibilisiert werden und erkennt, wie wichtig es ist, auf unser Eigentum aufzupassen und die „Täter“ festzustellen. |
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Aufgrund aktueller Nachfrage folgender Hinweis: Im Königsring und der anschließenden Langgartenstraße ist verkehrsberuhigte Zone. Neben der einzuhaltenden Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge, ist Parken nur in den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Eine weitere Beschilderung ist dafür nicht erforderlich, da bei der Einfahrt in das Gebiet auf die Verkehrsberuhigung hingewiesen wird.. Die Gemeinde wird mit dem Ordnungsamt prüfen, inwieweit weitere Parkmöglichkeiten ausgewiesen werden können.
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In der letzten Ratssitzung wurde von einigen Ratsmitgliedern eine Situation angesprochen, die wirklich nicht in Ordnung ist: Der Gemeinderat erhält immer öfter die Aufforderung im Nachhinein Baumaßnahmen abzusegnen, die unkorrekter Weise ohne die erforderliche Vorprüfung durchgeführt wurden. Das war früher nicht so häufig, damals haben die Antragssteller, wie es sich gehört, rechtzeitig die Einwilligung der zuständigen Gremien eingeholt. Wir bitten künftig vor Beginn einer Maßnahme, die erforderliche Zustimmung einzuholen.
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Bei einer Begehung mit den zuständigen Behörden wurde entlang des Rodenbaches an den Gärten erhebliche Ablagerungen von Gartenabfällen und Rasenschnitt festgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht zulässig ist im Uferrandbereich solche Materialien abzulagern da es bei Hochwasser zu Aufstauungen und Überschwemmungen kommen kann. In nächster Zeit wird überprüft inwieweit die Ablagerungen beseitigt wurden.
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Jeden Dienstag von 18.00 – 19.00 Uhr im Rathaus. In wichtigen Angelegenheiten und für Kinder und Jugendliche bin ich immer zu sprechen unter Tel: 06359/6180 oder 06359/2412, Handy 0160 92903047 oder auch zu erreichen unter E-Mail: Klaus.Linska@t-online.de.
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Wir haben in unserem Dorf zwei Friedhöfe: Der Friedhof in Ebertsheim liegt an der Rodenbacher Straße gegenüber der Grundschule. Der Friedhof in Rodenbach liegt an der Lautersheimer Straße schräg gegenüber der Katholischen Kirche. |
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ebertsheim vom 17.01.2011 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ebertsheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in der Sitzung am 01.12.2010 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: INHALTSÜBERSICHT: 1. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Friedhofszweck |
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Backparadies Schmitt bei der Gemeinde im Bauhof
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Die Ortsgemeinde hat keinen Lagerplatz für Grünabfälle und sonstige Abfälle. Diese können neben den üblichen Sammlungen von Bioabfällen bzw. Sperrmüll außerdem in Grünstadt im Biokompostwerk bzw. im Wertstoffhof der Firma Wagner abgegeben werden.
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Von Anliegern an Wirtschaftswegen ist grundsätzlich zu beachten, dass auf den Wegen keine Gartenabfälle gelagert werden dürfen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Überhänge von Bäumen oder Sträucher bis in eine Höhe von 4 m zu entfernen sind. Schäden die durch Nichtbeachtung an landwirtschaftlichen Fahrzeugen entstehen, sind von den Verursachern zu zahlen. |
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